Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington D.C. (USA), der 1944 in Bretton Woods zur Förderung der weltweiten Koordination in der Geld- und Währungspolitik gegründet wurde. Als Schwesterorganisation wurde zeitgleich die Weltbank geschaffen, um ergänzend finanzielle Hilfe für die durch den Zweiten Weltkrieg zerstörten Staaten zu leisten.
Synonym findet man für den IWF auch die englische Abkürzung IMF (International Monetary Fund) oder die Bezeichnung Weltwährungsfonds.
Die Mitglieder
Aktuell gehören dem IWF 189 Mitgliedsländer an, darunter Deutschland seit 1952. Jedem Staat des IWF wird eine Quote zugeordnet, die seine Bedeutung und Position in der Weltwirtschaft widerspiegeln soll. Für ein Staat erfolgt die Festlegung seiner Quoten erstmals beim Eintritt in den IWF und wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Nach dieser Quote richten sich:
- die Einzahlungsverpflichtung (in Gold, Devisen und Währung des eigenen Landes). Sie wird auch als Subscription bezeichnet.
- die Anzahl der Stimmen bei Beschlüssen des IWF
- die Höhe der Kredite, die in Form von Sonderziehungsrechten in Anspruch genommen werden können.
Die Mitgliedstaaten mit den derzeit größten Quoten sind die USA, China, Japan und Deutschland. Grundsätzlich kann jedes Land IWF-Mitglied werden, wenn es bereit ist, die aus dem IWF-Übereinkommen resultierenden Pflichten zu enger währungspolitischer Konsultation und Kooperation mit dem IWF zu erfüllen.
Die Aufgaben
Die Hauptaufgabe des IWF besteht in der Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik und damit in der Schaffung eines stabilen weltwirtschaftlichen Finanz- und Währungssystems, das einen reibungslosen internationalen Zahlungsverkehr sicherstellt.
Dazu kann der IWF durch die Vergabe von Krediten an Mitgliedsländer, die in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten sind und nicht über ausreichende Währungsreserven verfügen, tätig werden, wie bspw. in Rumänien (2008), Argentinien, Griechenland und Irland (2010). Die Kreditvergabe ist dabei generell an wirtschaftspolitische Auflagen wie die Kürzung der Staatsausgaben, die Senkung der Inflationsraten, die Steigerung des Exports oder die Liberalisierung des Bankenwesens geknüpft. Sie dienen dazu, die Rückzahlung der Kredite sichern.
Eine weitere zentrale Aufgabe des IWF ist die Überwachung der Wechselkurspolitik seiner Mitgliedsländer im Rahmen regelmäßiger Analysen der wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftspolitischen Strategie der Staaten. Darüber hinaus gehört die Leistung technischer Hilfe und Beratung bei der Umsetzung von geld- und währungspolitischen Strategien der Mitgliedsländer, beispielsweise beim Institutionenaufbau wie der Zentralbanken oder der Erfassung und Aufbereitung statistischer Daten zu den wichtigen Aufgabenfeldern des IWF.
Die Organisation
Der IWF wird von einem geschäftsführenden Direktor geleitet. Seit 2011 ist dies die ehemalige französische Wirtschafts- und Finanzministerin Christine Lagarde. Zusätzlich verfügt der IWF über folgende Organe:
Gouverneursrat (Board of Governors) ist das oberste Gremium, welches wichtige Grundsatzentscheidungen trifft. Der Rat setzt sich aus einem Vertreter (Governor) je Mitgliedstaat zusammen. Meist sind dies die Finanzminister, seltener die Leiter der Zentral- oder Notenbank. Deutscher Vertreter im Gouverneursrat ist der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann.
Darüber hinaus gibt es den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee), ein Ausschuss des IWF-Gouverneursrates. Seine Aufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit des Währungssystems und seine Weiterentwicklung zu überwachen. Für Deutschland ist der Bundesfinanzminister Vertreter in diesem Ausschuss.
Das Exekutivdirektorium (Executive Board) dient als Gremium, das die Tagesgeschäfte IWF wahrnimmt. Es besteht aus 24 Mitgliedern. Die fünf Mitgliedstaaten mit der höchsten Quote haben automatisch das Recht zur Ernennung eines Exekutivdirektors. Die übrigen Mitgliedstaaten haben sich zu Ländergruppen zusammengefunden, die jeweils gemeinsam einen Exekutivdirektor bestimmen.
Als Beratungsgremium für entwicklungspolitische Fragen gibt es den Entwicklungsausschuss (Development Committee). Aktuell besteht er aus 25 Mitgliedern. Meist sind es die Finanzminister oder Minister für Entwicklung des jeweiligen Mitgliedslandes.
Das IWF-Verwaltungsgericht (IMF Administrative Tribunal) hat die Funktion, als Gericht über arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen IWF und seinen Mitarbeitern zu entscheiden.