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Aktuelles

Teilnahme am Wettbewerb „Goldene Göre“ des Deutschen Kinderhilfswerks noch bis 20. Januar 2014 möglich

Bewerben können sich Schulklassen, Vereine, Fördervereine von Schulen oder Bürgerinitiativen. Einzelne Kinder und Jugendliche können mit Unterstützung einer volljährigen Person ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Projekte nachhaltig und übertragbar sind sowie von den Kindern und Jugendlichen selbst durchgeführt werden. Nach dem Bewerbungsschluss am 20. Januar 2014 trifft eine Fachjury aus allen eingereichten Projekten eine Vorauswahl. Aus diesen ermittelt der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerks dann die Preisträger. Die sechs besten Projekte für die Endauswahl werden in einem Kurzfilm vorgestellt. Zur Preisverleihung im Mai 2014 im Europa-Park wird der Film präsentiert und die Gewinner werden ausgezeichnet. Dabei winken dem Erstplatzierten 5.000 Euro, dem Zweiten 3.000 Euro und dem Drittplatzierten 1.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Leserpreis der Zeitschrift „Familie&Co" in Höhe von 1.000 Euro. Ziele der „Goldenen Göre“ Ausgehend von Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ehrt die „Goldene Göre“ Projekte, die sich für die Kinderrechte einsetzen und in beispielhafter Art und Weise Beteiligung von Kindern und Jugendlichen praktisch umsetzen. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig wird eine Öffentlichkeit für die Fähigkeiten und die Kreativität von Kindern geschaffen.
Informationen zur „Goldenen Göre“ sowie das AnmeldeformularDas Deutsche Kinderhilfswerk auf facebook
 

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